Urlaubsabgeltung als Masseverbindlichkeit im Insolvenzverfahren

VonHagen Döhl

Urlaubsabgeltung als Masseverbindlichkeit im Insolvenzverfahren

Wenn das Arbeitsverhältnis nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beendet worden ist, ist der Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BurG Masseverbindlichkeit im Sinne des § 55 Abs. 1 Nr. 2 alt.2 InsO. Urlaubsabgeltungsansprüche entstehen erst mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses und können nicht einem früheren Zeitraum zugeordnet werden. Deshalb ist es für die Einordnung als Masseverbindlichkeit unerheblich, ob die Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgereicht hätte, den Urlaubsanspruch durch Freistellung von der Arbeitspflicht zu erfüllen.
(BAG, Urteil v. 25.3.2003 – 9 AZR 174/02)

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