Das Bundesarbeitsministerium arbeitet gegenwärtig an einer Neuregelung der umstrittenen Gesetzeslage zur Sozialversicherungspflicht des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes. Bislang müssen auf diese Zahlungen der Arbeitgeber Sozialversicherungbeiträge entrichtet werden, ohne daß diese etwa bei der Berechnung beispielsweise des Arbeitslosengeldes berücksichtigt werden. Das führt nunmehr u.a. auch dazu, daß mittlerweile 9 Sozialgerichte das Bundesverfassungsgericht im Wege der konkreten Normenkontrolle angerufen haben, weil sie die Auffassung vertreten, daß die gegenwärtige Rechtslage verfassungswidrig ist. Ob das Urlaubs- und Weihnachtsgeld sozialversicherungsbeitragsfrei gestellt wird oder ob den Beiträgen mit der Neuregelung eine angemessene Leistung der Sozialkassen gegenübergestellt wird, steht noch nicht fest.
Tipp: Wer einen Leistungsbescheid des Arbeitsamtes erhält, bei dem die auf das Urlaubs- und Weihnachtsgeld gezahlten Beiträge nicht berücksichtigt wurden, sollte Widerspruch einlegen.
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