Unwirksamer Ehevertrag bei unangemessener Benachteiligung des Ehepartners

VonHagen Döhl

Unwirksamer Ehevertrag bei unangemessener Benachteiligung des Ehepartners

Der Ehevertrag eines sehr gut verdienenden und vermögenden Ehemanns mit der
haushaltsführenden und kindesbetreuenden Ehefrau ist wegen deren unangemessenen Benachteiligung als insgesamt unwirksam zu erachten, wenn die Frau auf Unterhalt mit Ausnahme von Betreuungsunterhalt verzichtet hat, der Versorgungsausgleich durch relativ geringe Beitragszahlungen für eine
Lebensversicherung ersetzt und der Zugewinn ausgeschlossen wurde
(Urteil OLG München vom 1.10.2002 – 4UF7/02)

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