Vorfälligkeitsentschädigung bei gleichzeitiger Neukreditaufnahme
Im Falle der vorzeitigen Tilgung eines grundpfandrechtlich gesicherten Festzinskredites mit vereinbarter Laufzeit steht dem Kreditinstitut kein Anspruch auf „Vorfälligkeitsentschädigung“ zu, wenn der Darlehensnehmer bei ihm gleichzeitig einen Neukredit in übersteigender Höhe und zu für das Kreditinstitut jedenfalls nicht schlechteren Konditionen aufnimmt.
(OLG Zweibrücken, Urteil v. 27.5.2002 – 7 U 231/01)
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