Wer Gewerbetreibenden unaufgefordert per Telefax Werbeschreiben übermittelt, handelt grundsätzlich wettbewerbswidrig. Das gilt auch dann, wenn Telefaxsendungen unmittelbar auf einen PC geleitet und nicht mit einem herkömmlichen Faxgerät ausgedruckt werden. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH Urteil vom 01.06.2006, Az.: I ZR 167/03)
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