Wer seinen minderjährigen Kindern Unterhalt zahlen muss, ist bei Überschuldung grundsätzlich verpflichtet, eine Verbraucherinsolvenz einzuleiten. Dies entschied der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 23.02.2005. Danach kann ein Insolvenzverfahren allenfalls im Einzelfall unzumutbar sein (Az.: XII ZR 114/03).
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