Die Klausel in einem Wohnraummietvertrag, wonach die Ungezieferbekämpfung innerhalb der Wohnung Sache des Mieters ist, verstößt gegen § 9 AGB-Gesetz.
(Landgericht Hamburg, NZM 2001, 853)
Anmerkung: Die Vorschriften des AGB-Gesetzes sind nunmehr in die Neufassung des BGB integriert worden.
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