Umgangsverpflichtung

VonHagen Döhl

Umgangsverpflichtung

Ein Elternteil ist auf Verlangen des anderen verpflichtet, nach Trennung und Scheidung den Umgang mit dem Kind im üblichen Umfang auszuüben.
(AmtsG Hann. Münden, Urteil v. 7.3.2000 – 6 F 227/98)

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort