Streit um Angabe von Umsatzsteuernummern auf Rechnungen

VonHagen Döhl

Streit um Angabe von Umsatzsteuernummern auf Rechnungen

Der Bund der Steuerzahler hat zu Protestaktionen gegen die seit 1.7.2002 geltende Verpflichtung zur Angabe der Usatzsteuernummer auf Rechnungen aufgerufen. Dem Datenmissbrauch werde damit Tür und Tor geöffnet – so der Präsident des BdSt – Karl-Heinz Träke. Daneben sei noch nicht einmal sicher, ob die Regelung auch langfristig Bestand haben werde. Durch die am 1.1.2004 in Kraft tretende neue Mehrwertsteuerrichtlinie werde die Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer und nicht die Angabe der Steuernummer verpflichtend vorgeschrieben. Es sei daher sinnvoller, die Erteilung der Identifikationsnummern an alle Unternehmer beschleunigt voranzutreiben und bereits vor In-Kraft-Treten der Richtlinie die Unternehmen zur Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnnummer anstelle der Steuernummer auf den Rechnungen zu verpflichten. Anders als die Steuernummer sei diese Nummer zentral gespeichert und könne so von jedem Finanzamt unschwer beim Bundesamt für Finanzen abgefragt werden.
Der Bundesverband will notfalls seine 430. 000 00 Mitglieder auffordern, auf ihren Rechnungen die finanzamtliche Steuernummer nicht einzutragen. Träke appelierte dabei an die Rechnungsempfänger, das Fehlen der Steuernummer nicht zu beanstanden. Nur gemeinsam könnten sich Rechnungsaussteller und Rechnungsempfänger gegen die drohende Aushöhlung des Steuergeheimnisses wehren.
Das Gesetz, das die Unternehmer verpflichtet, auf allen ihren Rechnungen die Steuernummer des Unternehmens anzugeben, ist im vergangenen Dezember mit dem Ziel verabschiedet worden, den Umsatzsteuerbetrug einzuschränken. Nach Schätzungen der Länder Finanzminister geht dem Staat durch Umsatzsteuerbetrug jährlich ein zweistelliger Milliardenbetrag verloren.

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