Bauherren, die sich über die Baugenehmigung hinwegsetzen, handeln stets auf eigenes Risiko. Die Gemeinde darf grundsätzlich verbieten, dass nicht genehmigte Wohnungen genutzt werden, entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz. Der Bauherr kann sich nicht darauf berufen, mehr Wohnungen als zulässig errichtet zu haben, weil er darauf vertraut hatte, daß der Bebauungsplan geändert wird.
Die Kläger hatten in ihrem Wohnhaus Keller- und Dachgeschoss ausgebaut und dadurch anstatt der im Bebauungsplan zugelassenen zwei Wohnungen vier Wohneinheiten geschaffen. Die Bauaufsichtsbehörde untersagte die Nutzung der beiden zusätzlichen Wohnungen.
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, 1 A 11188/96)
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