Das OLG Köln hat einer Patientin ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro wegen dauerhaften Haarverlusts nach einer Chemotherapie zugesprochen, da sie durch die Klinikärzte über die Risiken des verwandten Krebsmedikamentes unzureichend aufgeklärt worden war.
(OLG Köln 23.3.2016 5 U 76/14)
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