Kosten für erfolglosen Mängelbeseitigungsversuch erstattungsfähig?

VonHagen Döhl

Kosten für erfolglosen Mängelbeseitigungsversuch erstattungsfähig?

Erstattungsfähige Selbstvornahmekosten sind sämtliche Mängelbeseitigungskosten, die der Auftraggeber im Zeitpunkt der Mängelbeseitigung als vernünftig wirtschaftlich denkender Bauherr aufgrund fachlicher, sachkundiger Beratung aufwenden durfte. Der Erstattungsanspruch des Auftraggebers ist erst dann gemindert, wenn die Grenzen der Erforderlichkeit eindeutig überschritten sind und der Bauherr bei der Auswahl des Drittunternehmers seine Schadensminderungspflicht verletzt hat. Hierbei trägt der Auftragnehmer das Prognoserisiko. Erstattungsfähig sind dem OLG Düsseldorf zufolge daher auch solche Kosten, die für einen erfolglosen oder sich später als unverhältnismäßig teuer herausstellenden Versuch aufgewendet wurden.
(OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.04.2015 – 21 U 71/14)

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