Schadensersatzrecht

VonHagen Döhl

Schadensersatzrecht

Bundesregierung legt Gesetzentwurf für umfassende Änderungen im Schadensersatzrecht vor.
Das Bundeskabinett hat am 24. September die Grundlage für die Modernisierung des Schadensersatzrechts und verschiedener Bereiche des außervertraglichen Haftungsrechts gelegt. Ziel der Gesetzesreform sei nach Auskunft von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin insbesondere der angemessene Ausgleich von Personenschäden. Verschuldensunabhängiger Schmerzensgeldanspruch Eine der wichtigsten Neuerungen findet sich im Bereich der Schmerzensgeldansprüche. Nach dem Willen der Regierung soll in § 253 BGB ein allgemeiner, verschuldensunabhängiger Anspruch auf Schmerzensgeld eingefügt werden. Damit werde Schmerzensgeld nicht mehr wie bisher auf Fälle außervertraglicher Verschuldenshaftung beschränkt, sondern auf Fälle der Gefährdungs- und Vertragshaftung ausgedehnt. Anhebung der Haftungshöchstgrenzen Nach Auskunft der Ministerin sollen die unterschiedlichen Regelungen über Haftungshöchstgrenzen harmonisiert werden. Die zum Teil seit 20 Jahren nicht mehr angepassten Obergrenzen werden dabei erheblich angehoben.
(Quelle: Bundesjustizministerium)

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