Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers bei falscher Angabe des Kündigungsgrundes in der Arbeitsbescheinigung

VonHagen Döhl

Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers bei falscher Angabe des Kündigungsgrundes in der Arbeitsbescheinigung

Die falsche Angabe des Kündigungsgrundes in der Arbeitsbescheinigung kann den Arbeitgeber grundsätzlich zum Schadensersatz verpflichten.
Ein Schaden in Höhe des auf Grund der verlängerten Sperrfrist nicht gezahlten Arbeitslosengeldes entsteht beim Arbeitnehmer jedoch nur dann, wenn endgültig feststeht, dass eine Zahlung durch die Arbeitsverwaltung nicht erfolgt.
Unabhängig davon kann zuvor ein Verzugsschaden eintreten.
(LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.03.2003 – 16 Sa 19/03)

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