Schadensersatzpflicht bei Verletzung der Hausratsteilungsanordnung

VonHagen Döhl

Schadensersatzpflicht bei Verletzung der Hausratsteilungsanordnung

Verstößt einer der Beteiligten gegen die vom Familiengericht im Hausratsverfahren getroffenen einstweiligen Regelung den Pkw an den anderen herauszugegeben und zur alleinigen Nutzung zu überlassen schuldet er Schadenersatz gemäß den §§ 280, 281 BGB.
Wird Schadenersatz gemäß den Bestimmungen der §§ 280, 281 BGB geschuldet, ist rechtlich unerheblich, wer Eigentümer der herauszugebenden Sache ist und ob eine Substanzverletzung des Eigentums vorliegt.
(OLG Zweibrücken – 25.8.2006 2 UF 68/06)

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort