Der Käufer eines Selbstbausatzes für eine Heizungsanlage kann durch die Angabe des Verkäufers, die Anlage könne auch von einem Laien eingebaut werden, arglistig getäuscht werden, wenn sich aus dessen Montageanweisungen ergibt, dass die dort beschriebenen Arbeiten bestimmte Fachkenntnisse voraussetzen und teilweise von einer Fachfirma, einem Dachdecker ausgeführt werden müssen.
OLG Rostock – 31.07.2006 3 U 160/05
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