Der Sächsische Justizminister Manfred Kolbe stellte am 26.4.2001 in Dresden die neue sächsische Initiative zur Verbesserung der Zahlungsmoral, insbesondere im Baugewerbe, vor. Diese Initiative enthält einen 20-Punkte-Katalog für gesetzliche und praktische Verbesserungen der Stellung des Gläubigers.
Die Initiative ergab sich, nach dem entgegen das bisherige Gesetz zur Verbesserung der Zahlungsmoral nicht die gerade im Baugewerbe notwendige Verbesserung herbeigeführt hatte.
Zu den wesentlichen Punkten des Diskussionsentwurfes zählen:
– die Verpflichtung des Auftraggebers zur Sicherheitsleistung für Werklohnforderungen bei Erhebung von Mängelrügen;
– Verbesserung der Rechtstellung des Subunternehmers durch Einräumung eines gesetzlichen Forderungspfandrechtes und Erweiterung des Anwendungsbereiches der Bauhandwerkersicherungshypothek;
– Recht des Unternehmers zur Wegnahme eingebauter Materialien bei Nichtzahlung durch den Auftraggeber;
– Amtshilfe durch die Polizei bei der Aufenthaltsermittlung von Schuldnern, die sich der eidesstattlichen Offenbarungsversicherung entziehen und bei Flucht u.U. Ausschreibung zur Festnahme;
– Ausschluss von der Funktion des Geschäftsführers einer GmbH oder des Vorstandes einer Aktiengesellschaft zusätzlich bei bestimmten Vermögensstraftaten.
(Pressemitteilung des Sächsischen Justizministeriums Nr. 50/01 v. 26.4.2001)
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