Rückzahlung von Ausbildungskosten, AGB, Inhaltskontrolle

VonHagen Döhl

Rückzahlung von Ausbildungskosten, AGB, Inhaltskontrolle

Eine vom Arbeitgeber in einem Formulararbeitsvertrag aufgestellte Klausel, nach welcher der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber getragene Ausbildungskosten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne jede Rücksicht auf den Beendigungsgrund zurückzahlen muss, ist unwirksam. Sie benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen.
(BAG – 11.04.2006 9 AZR 610/05)

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