Rücktritt vom Bauvertrag

VonHagen Döhl

Rücktritt vom Bauvertrag

Ein Bauvertrag ist dadurch gekennzeichnet, dass Baumaterialien mit Grund und Boden dauerhaft verbunden werden. Bei Baumängeln kommt daher eine Rückabwicklung nur äußerst selten in Betracht. Das heißt aber nicht, dass der Rücktritt vom Bauvertrag aufgrund von Mängeln ausgeschlossen ist. Einen solchen Fall hat jetzt das OLG Bremen entschieden. Nachdem es dem Unternehmer trotz dreifacher Fristsetzung nicht gelungen war, die Feuchtigkeitsmängel in dem von ihm errichteten Wintergarten zu beseitigen, erklärte der Bauherr den Rücktritt. Er verlangte nicht nur die Rückzahlung bisheriger Abschlagszahlungen, sondern auch den Rückbau und Abtransport des Wintergartens sowie Wiederherstellung des alten Zustands. Das OLG gab dem Bauherrn in vollem Umfang Recht.
(OLG Bremen, Urteil vom 07.09.2005 – 1 U 32/05)

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