Rentner klagten „Freitrunk“ ein

VonHagen Döhl

Rentner klagten „Freitrunk“ ein

(dpa) Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat am Dienstag einen erbitterten Rechtsstreit um Freibier geschlichtet. Zwei Rentner, ehemalige Angestellte der Kronen Privatbrauerei in Dortmund, erhalten künftig 150 Liter Freibier im Jahr. Sie schlossen einen entsprechenden Vergleich mit der Dortmunder Actien-Brauerei (Az.: 9 AZR 591/99 und 9 AZR 593/99).
Die DAB hatte die Kronen-Brauerei 1996 gekauft und deren Pensionären seit Januar 1997 nicht mehr den üblichen „Freitrunk“ geliefert. „Wir sind ausgetrocknet“, schilderte der Kläger Friedhelm Boß den Notstand. „Seit dreieinhalb Jahren haben wir prozessiert und immer noch kein Bier.“ Darum könne er mit dem Vergleich leben. Zumal die Dortmunder Actien-Brauerei (DAB) den Klägern auch den Rückstand von 450 Litern für die vergangenen drei trockenen Jahre zugesteht.
„Jedes Bier, das nicht getrunken wird, ist natürlich ein Verlust“, zeigte der Vorsitzende Richter des Neunten Senats, Wolfgang Leinemann, Verständnis für die Klage. Dennoch riet er den Parteien zum Vergleich. Die Kronen-Brauerei hatte ihren ehemaligen Betriebsangehörigen großzügig 24 Kästen oder 240 Liter Bier im Jahr zukommen lassen. Bei der DAB gibt es für Rentner nur 15 Kästen. Den Kronen-Rentern mehr zu geben, wäre ungerecht, sagte Personalleiter Bernd Schulte am Rande der Verhandlung.
Die DAB hatte die Eigenproduktion von Kronen-Bier eingestellt und argumentiert, dass die Geschäftsgrundlage für das Pensionärs-Freibier entfallen sei und sie keinen einzigen Liter herausrücken müsse. Die Gegenseite war der Meinung, dass die Verpflichtung auf die DAB übergegangen sei und es nie Geschäftsgrundlage der Freitrunkvereinbarung war, dass sie das Bier selbst braut. Kronen- Bier gibt es nämlich immer noch. Es wird von einer externen Brauerei hergestellt.
„Wir haben viel nachzuholen“, seufzte Renter Boß in Vorfreude auf die erste Lieferung nach langer Durststrecke. Mehr als 400 Pensionäre der Kronen-Brauerei hatten die 15 Kästen bereits akzeptiert. Boß und etwa zehn andere hatten sich damit ursprünglich nicht zufrieden geben wollen. Das Dortmunder Arbeitsgericht und das Landesarbeitsgericht hatten der Klage der Rentner statt gegeben. Die DAB war vor das höchste deutsche Arbeitsgericht in Revision gegangen.
BAG, Az. 9 AZF 591/99 und 9 AZR 593/99

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