Rechtsstreit gegen die PrimaCom Region Dresden GmbH & Co.KG wird fortgesetzt

VonHagen Döhl

Rechtsstreit gegen die PrimaCom Region Dresden GmbH & Co.KG wird fortgesetzt

In dem Rechtsstreit unseres Mandanten gegen die PrimaCom Region Dresden GmbH & Co.KG wegen der Erhöhung der Kabelnutzungsentgelte zum 1.3.2002 kann das Verfahren nunmehr fortgesetzt werden.
Die PrimaCom Region Dresden GmbH & Co.KG hatte in dem Rechtsstreit die mit der Sache befasste Richterin des Amtsgerichtes Hoyerswerda wegen Befangenheit abgelehnt und dies damit begründet, dass die Richterin selbst zu den Kunden der PrimaCom Region Dresden GmbH & Co.KG gehöre.
Das Ablehnungsgesuch ist aber inzwischen zurückgewiesen worden.
Das Gericht hat dies damit begründet, dass im Einklang mit der Rechtsprechung der Obergerichte dann keine Besorgnis der Befangenheit besteht, wenn es sich insoweit um Massengeschäfte handelt. Im Prinzip dürfte dies auch nicht zu beanstanden sein, denn ansonsten dürfte quasi kein einziger deutscher Richter einen Rechtsstreit beispielsweise gegen die Gebühreneinzugszentrale (Rundfunkgebühren) entscheiden, denn faktisch dürfte jeder Richter dort auch zu den Zahlungspflichtigen gehören.
Abgesehen davon hat die Richterin im Rahmen ihrer Stellungnahme zum Ablehnungsantrag auch erklärt, dass sie das Vertragsverhältnis zur PrimaCom Region Dresden GmbH & Co.KG zum 31.7.2002 gekündigt habe, mithin also jetzt nicht mehr Kundin dieses Unternehmens ist.

Das Verfahren war zwischenzeitlich durch den Ablehnungsantrag verzögert worden, weil der von der Ablehnung betroffene Richter bis zur Entscheidung über das Ablehnungsgesuch nur Entscheidungen treffen könnte, die keinen Aufschub dulden.

Wir gehen davon aus, dass das Verfahren nunmehr kurzfristig Fortgang nehmen wird.

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Hagen Döhl administrator

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