Räumungsvollstreckung

VonHagen Döhl

Räumungsvollstreckung

Für die Räumungsvollstreckung ist ein Titel gegen alle Mitbesitzer erforderlich (Festhaltung an BGH-Beschluss vom 25.06.2004 – IXa ZB 29/04, NJW 2004, 3041).
Lebt in der Wohnung nach Trennung der Eheleute nur noch der Partner, der nicht Mieter war, ist ein Titel gegen ihn erforderlich.
(Quelle: BGH-Urteil vom 05.11.2004 – IXa ZB 51/04)

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