Prozessvertretung der Aktiengesellschaft

VonHagen Döhl

Prozessvertretung der Aktiengesellschaft

Eine Aktiengesellschaft wird in einem Prozess mit einem Vorstandsmitglied – auch nach dessen Ausscheiden – ausschließlich durch Ihren Aufsichtsrat vertreten. Der Aufsichtsrat kann im Prozess – auf der Grundlage einer ausdrücklichen Beschlussfassung – die bisherige Prozessführung des Vorstandes genehmigen. Die Genehmigung kann auch schlüssig erklärt werden.
(BGH Urteil vom 16.02.2009 – II ZR 282/07)

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