Prozessfähigkeit einer aufgelösten GmbH

VonHagen Döhl

Prozessfähigkeit einer aufgelösten GmbH

Die Auflösung einer GmbH wegen rechtskräftiger Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse gem. § 60 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG führt nicht zum Verlust der Rechts- und Parteifähigkeit (ebenso BAG 22. März 1988 – 3 AZR 350/86 – AP ZPO § 50 Nr. 6 = EzA ZPO § 50 Nr. 2). Ebenso wenig führt die während des Revisionsverfahrens kraft Gesetzes eingetretene Auflösung einer GmbH zur Unzulässigkeit des von ihr eingelegten Rechtsmittels. Der vom Erfolg des Rechtsmittels abhängige Kostenerstattungsanspruch reicht als Anhaltspunkt vorhandenen Vermögens aus (so auch BGH 6. Februar 1991 – VIII ZR 26/90 – DB 1991, 1319).
(BAG Urteil v. 14.8.2002 -5AZR341/01)

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