Prostitution im Wohnhaus

VonHagen Döhl

Prostitution im Wohnhaus

Prostitution im Wohnhaus ist ein Mangel der Mietwohnung unabhängig von Stand und Wandel eines gesellschaftlichen Werturteils über die Prostitution. Der Mieter ist (hier: ohne Abmachung) zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags berechtigt.
(AG Köln, Urteil vom 25.3.2002 – 22 C 324/01)

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