Privater Grundstücksbesitzer darf Falschparker sofort abschleppen lassen

VonHagen Döhl

Privater Grundstücksbesitzer darf Falschparker sofort abschleppen lassen

Das AG München hat entschieden, dass ein privater Grundstücksbesitzer in der Regel berechtigt ist, Falschparker sofort abschleppen zu lassen, ohne die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme beachten zu müssen, solange die Maßnahme erforderlich ist, um die Besitzstörung zu beenden.
(AG München   15.07.2016   122 C 31597/15)

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Hagen Döhl administrator

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