Wir haben uns in den zurückliegenden Monaten mit der Problematik der von der PrimaCom Region Dresden GmbH & Co. KG (PrimaCom) in Hoyerswerda unterhaltenen Kabelfernsehanschlüsse und der diesbezüglichen Entgeltforderungen der PrimaCom befasst. Zwischenzeitlich ist im Herbst des vergangenen Jahres auch ein Urteil des Amtsgerichtes ergangen, wonach die Entgelterhöhung vom 30. Januar 2002 (zum 01.03.2002) unwirksam ist. Außerdem hat das Amtsgericht Hoyerswerda am 07.03.2003 eine einstweilige Verfügung erlassen, wonach die PrimaCom den Anschluss eines Mieters der Wohnungsgesellschaft, den sie abgeschalten hatte, weil dieser ebenfalls geltend gemacht hatte, die Entgelterhöhung sei unwirksam, wieder herzustellen und bis zur Entscheidung des Gerichtes in der Hauptsache aufrecht zu erhalten.
Dennoch lässt die PrimaCom nicht nach, Druck auf die Hoyerswerdaer Kabelkunden auszuüben und erweist sich damit zunehmend als unseriöser Geschäftspartner.
Dies zeigt der nachfolgende zeitliche Abriss, den wir hier mit Zustimmung unseres Mandanten, Swen P. darstellen:
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