Planung muss aktuelle Entwicklungen berücksichtigen!

VonHagen Döhl

Planung muss aktuelle Entwicklungen berücksichtigen!

Architekten und Ingenieure schulden grundsätzlich eine Planung, die zum Zeitpunkt ihrer Abnahme dem aktuellen Stand der anerkannten Regeln der Technik entspricht. Deshalb darf der Planer nicht auf dem Stand der ursprünglichen Planung stehen bleiben, sondern hat sich auf dem Laufenden zu halten und sein Werk auf Übereinstimmung mit den neuesten Regeln der Technik zu überprüfen. Dies gilt dem OLG Dresden zufolge für das gesamte Planungsstadium, unabhängig davon, ob sämtliche Planungs- und Leistungsphasen nach der HOAI beauftragt worden sind oder nicht. Macht der Auftraggeber eine verbindliche Planungsvorgabe, muss der Architekt bzw.
Ingenieur unmissverständlich und deutlich aufzeigen, dass das geplante Bauwerk schon im Moment seiner Errichtung nicht mehr den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen wird.

OLG Dresden, Urteil vom 09.06.2010 – 1 U 745/09

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