Aktuelle Rechtsprechung zum Mitsorgerecht des nichtehelichen Kindesvaters

VonHagen Döhl

Aktuelle Rechtsprechung zum Mitsorgerecht des nichtehelichen Kindesvaters

Einige Oberlandesgerichte haben nunmehr gemäß den Übergangsregelungen des Bundesverfassungsgerichts, den nichtehelichen Vater am Sorgerecht zu beteiligen, Entscheidungen getroffen.
So hat das Oberlandesgericht Rostock mit seiner Entscheidung vom 11.02.2011, Aktenzeichen 10 WF 39/10, den Antrag des Kindesvaters zurückgewiesen, mit der Begründung, dass ein Mindestmaß an Übereinstimmung zwischen den Eltern bestehen muss und Umstände dargetan oder ersichtlich sein müssen, die ein gemeinsames Sorgerecht als dem Kindeswohl förderlicher, als die Alleinsorge der Mutter erscheinen lassen.
Das Kammergericht Berlin hat per 11.03.2011 mit seiner Entscheidung – unter dem Aktenzeichen 17 UF 54/11 – ebenfalls den Antrag des Kindesvaters auf gemeinsames Sorgerecht im Hinblick auf die fehlende Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit beider Eltern zurückgewiesen.
Das OLG Brandenburg hat mit seiner Entscheidung vom 23.03.2011 – unter dem Aktenzeichen 10 UF 2/11 – der Übertragung des Mitsorgerechts auf den Kindesvater zugestimmt, da hier ein Mindestmaß an Übereinstimmung beider Elternteile sowie eine nötige Kooperation der Elternteile festzustellen war.

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