Das Bundesverfassungsgericht hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob das deutsche Pflichtteilsrecht mit der grundgesetzlichen Erbrechtsgarantie und der Testierfreiheit vereinbar ist. Es hat festgestellt, dass die Regelungen zum Pflichtteilsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) diesen Grundsätzen nicht entgegenstehen – also verfassungsgemäß sind.
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 30.08.2000 – 1 BvR 2464/97)
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