Pflichtteilsansprüche sollten in Zukunft nur unter dem Vorbehalt der Rückforderung bezahlt werden. Das Bundesverfassungsgericht wird eine anhängige Verfassungsbeschwerde zum Anlass nehmen, entgültig darüber zu entscheiden, ob das Pflichtteilsrecht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. (1 BvR 2464/97)
Ergibt sich dann, dass dies nicht der Fall ist könnte eine unter Vorbehalt geleistete Pflichtteilszahlung unter dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung zurückverlangt werden.
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