Pflicht zur Stellung einer Bauunternehmerbürgschaft in AGB

VonHagen Döhl

Pflicht zur Stellung einer Bauunternehmerbürgschaft in AGB

Die Verpflichtung eines Bauunternehmers zur Sicherung von Vertragserfüllungsansprüchen, eine Bürgschaft auf erstes Anfordern zu stellen, ist auch in Allgemeinen Geschäftsbedingen eines öffentlichen Auftraggebers unwirksam. Der Vertrag ist ergänzend dahingehend auszulegen, dass der Auftragnehmer eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft schuldet. Die ergänzende Vertragsauslegung kommt für Verträge, die nach dem 31.12.2002 geschlossen worden sind, nicht mehr in Betracht. Das gilt auch für Verträge, bei denen ein öffentlicher Auftraggeber nicht beteiligt ist.
(BGH, Urteil vom 25.3.2004 – VII ZR 453/02)

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