Architektenhaftung

VonHagen Döhl

Architektenhaftung

Im Rahmen der Bauüberwachung muss ein Architekt die Arbeiten der an der Baustelle tätigen Handwerker und Unternehmer gezielt überwachen, um zu erreichen, dass das Bauwerk frei von Mängeln und wie geplant durchgeführt wird.
(LG Berlin 01.08.2002 6 O 230/01)

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Hagen Döhl administrator

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