Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 15.11.2001 einem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen zugestimmt. Der Entwurf sieht eine Anhebung des von der Pfändung befreiten Einkommens vor. Zukünftig soll eine solche Anpassung an das aktuelle Preisniveau alle 2 Jahre jeweils zum 1.7. erfolgen. Nach den Worten der Bundesjustizministerin seien die Lebenshaltungskosten seit 1991 um etwa 23 % gestiegen. Durch die seit 1992 unveränderten Pfändungsfreigrenzen habe sich eine erhebliche und ungerechtfertigte Belastung vor allem für diejenigen Menschen, die ein geringes Einkommen haben, ergeben. Es sei durch das neue Gesetz – so die Ministerin – jedoch gleichzeitig sichergestellt, dass ein erwerbstätiger Schuldner trotz Pfändung künftig mehr im Geldbeutel behält, als wenn er die Arbeit aufgibt und Sozialhilfe bezieht. Damit bestehe auch für den Gläubiger eine höhere Sicherheit auf die Rückzahlung seines Geldes.
(Quelle: Pressemitteilund des Bundesjustizminsteriums vom 19.11.2001)
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