Online-Medien dürfen auf rechtswidrige Inhalte verlinken

VonHagen Döhl

Online-Medien dürfen auf rechtswidrige Inhalte verlinken

Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil das Setzen von Links unter den Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit gestellt. Demnach dürfen Links auch auf rechtswidrige Inhalte verweisen, wenn dies dem Informationsinteresse dient.
Im konkreten Fall hatten mehrere Musikkonzerne unsere Kollegen von heise online verklagt, weil in einem Artikel auf die Website zu einer Software verlinkt wurde, mit der der Kopierschutz von DVDs umgangen werden kann. Die Musikkonzerne hatten argumentiert, heise online habe sich zum Mittäter bei Urheberrechtsverletzungen gemacht. Im vergangenen Oktober widersprach der Bundesgerichtshof den Entscheidungen der Vorinstanzen und gab heise online recht. Nun liegt auch die schriftliche Begründung für dieses Urteil vor.
Laut Bundesgerichtshof sind Links nicht nur eine „technische Unterstützungsleistung“, sondern können vom Autor auch als „Belege und ergänzende Angaben eingebettet werden“. Damit unterliegen die Links dem Schutz durch die Meinungs- und Pressefreiheit. Überwiegt das Informationsinteresse, dann können solche Links auch zu rechtswidrigen Inhalten führen.
(Aktenzeichen: I ZR 191/08)

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