OLG Frankfurt am Main: Übernahme des Selbstbehalts durch Reparaturwerkstatt unzulässig und ggf. strafbar

VonHagen Döhl

OLG Frankfurt am Main: Übernahme des Selbstbehalts durch Reparaturwerkstatt unzulässig und ggf. strafbar

Übernimmt eine Reparaturwerkstatt gegenüber einem Kunden, der einen Teilkasko-Schaden beheben lässt, ganz oder teilweise dessen Selbstbeteiligung, liegt darin ein (versuchter) Betrug gegenüber der Versicherung. Außerdem sei von einem Wettbewerbsverstoß auszugehen, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Eilverfahren. Denn der Kunde werde im Rahmen einer planmäßigen Vorgehensweise dazu bestimmt, sich gegenüber seiner Versicherung vertragswidrig zu verhalten, indem er ihr für die Regulierung des Schadensfalles wesentliche Tatsachen verschweige (Urteil vom 11.05.2006, Az: 6 U 7/06, rechtskräftig).

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