OLG Celle: Muss der Sachverständige auf Weisung auch Bauteile öffnen?

VonHagen Döhl

OLG Celle: Muss der Sachverständige auf Weisung auch Bauteile öffnen?

Der vom Gericht bestellte Sachverständige hat gemäß § 407 Abs. 1 ZPO unter den dort genannten Voraussetzungen das geforderte Gutachten zu erstatten. Ist dafür notwendig, Bauteile zu öffnen, hat der Sachverständige dies auszuführen und gegebenenfalls Dritte heranzuziehen.
(OLG Celle, Beschluss vom 08.02.2005 – 7 W 147/04)

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort