Notfallvertretungsrecht für Ehegatten

VonHagen Döhl

Notfallvertretungsrecht für Ehegatten

Sollte ein Ehepartner durch Unfall oder plötzliche schwere Erkrankung entscheidungsunfähig sein und keine Vertretungsvollmacht erteilt haben, soll nach der Vorstellung des Bundesrates der andere Ehepartner automatisch ein Vertretungsrecht in medizinischen und damit zusammenhängenden finanziellen Angelegenheiten erhalten.

Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrates vor, den die Bundesregierung jetzt beim Bundestag eingereicht hat. Denn schon jetzt glauben viele Ehepartner, dass sie ein solches Vertretungsrecht im Notfall für den anderen Ehepartner hätten. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass künftig eine solche Vertretungsvollmacht für den Ehegatten grundsätzlich angenommen werden soll, sofern keine entgegenstehende Erklärung des Verunglückten oder Erkrankten vorläge.

Die Bundesregierung begrüßt zwar in ihrer Stellungnahme diese Anliegen, weist jedoch darauf hin, dass die mit dem Gesetzentwurf vorgesehene Vollmachtsvermutung des anderen Ehepartners nicht praktikabel und vor allem missbrauchsanfällig ist. Es solle vielmehr die weitere Verbreitung der Vorsorgevollmacht der Ehepartner gefördert werden. Für denkbar hält die Bundesregierung jedoch ein auf die reine Gesundheitssorge beschränktes Notvertretungsrecht für maximal wenige Wochen einzuführen.

Es bleibt abzuwarten, wie die Angelegenheit letztendlich umgesetzt wird.

 

(BT-DRS. 18/10485 – PDF, 1,1 MB)

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