Bundesarbeitsgericht veröffentlicht die Entscheidung zur Unwirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärungen der SOKA- Bau – Tarifverträge

VonHagen Döhl

Bundesarbeitsgericht veröffentlicht die Entscheidung zur Unwirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärungen der SOKA- Bau – Tarifverträge

Das Bundesarbeitsgericht (BAG)  hatte am 21.9.2016 in zwei Verfahren entschieden, dass die Allgemeinverbindlicherklärungen (AVE) der Tarifverträge über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (Soka-Bau) von 2008, 2010, und 2014 mangels Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen unwirksam sind.
Wir hatten unsere Mandanten darüber informiert, dass sich daraus nach unserer Auffassung umfangreiche Rückzahlungsansprüche für alle nicht tarifgebundene Unternehmen ergeben.
Die SOKA-Bau hat auf unsere Forderungsschreiben mitgeteilt, man wolle dort erst auf die Urteilsgründe warten und diese auswerten.

In der von uns genutzten Urteilsdatenbank JURIS ist nunmehr die Entscheidung im Verfahren 10 ABR 33/15 veröffentlicht worden.
Die Urteilsgründe bestätigen nicht nur unsere Auffassung bezüglich der Rückforderung der in den maßgeblichen Zeiträumen gezahlten Beiträge (Das sind für die von uns betreuten Unternehmen 5 – 6- stellige Beträge.) – das BAG hat vielmehr sogar ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich der diesbezüglichen Rückzahlungspflichten der SOKA- Bau bewusst ist.

Nicht tarifgebundene Bauunternehmen haben jetzt keinen Grund mehr zu zögern!
Sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie gern.
 

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