Der VGH Kassel hat entschieden, dass die Deutsche Bundesbank zum Ersatz zerstörter Banknoten im Wert von 18.500 Euro verpflichtet ist, die ein alte Dame aus Angst vor Einbrechern zerrissen hatte.
(Hessischer Verwaltungsgerichtshof 6 A 682/15)
Der VGH Kassel hat entschieden, dass die Deutsche Bundesbank zum Ersatz zerstörter Banknoten im Wert von 18.500 Euro verpflichtet ist, die ein alte Dame aus Angst vor Einbrechern zerrissen hatte.
(Hessischer Verwaltungsgerichtshof 6 A 682/15)
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