Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Trunkenheit im Verkehr

VonHagen Döhl

Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Trunkenheit im Verkehr

Ist nach einer einmaligen Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von weniger als 1,6 Promille im Strafverfahren die Fahrerlaubnis entzogen worden, darf die Verwaltungsbehörde ihre Neuerteilung nicht allein wegen dieser Trunkenheitsfahrt von der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Fahreignungsgutachtens abhängig machen.

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