Neuer Mindestlohn in der Abfallwirtschaft

VonHagen Döhl

Neuer Mindestlohn in der Abfallwirtschaft

Für rund 175.000 Beschäftigte in der Abfallwirtschaft gelten ab Anfang Februar 2013 neue Lohnuntergrenzen.Die Verordnung des Bundesarbeitsministeriums hat das Bundeskabinett passiert. Die Rechtsverordnung legt den Mindeststundenlohn verbindlich fest. Damit werden in- und ausländische Arbeitgeber in der Abfallwirtschaft verpflichtet, den tariflichen Mindestlohn zu zahlen. Dies gilt auch für die Straßenreinigung und den Winterdienst.Der Mindeststundenlohn wird ab 01.02.2013 von 8,33 Euro auf 8,68 Euro angehoben. Die Rechtsverordnung gilt bis 30.06.2014.In zwölf Branchen gibt es derzeit eine Lohnuntergrenze.

Quelle: juris.de

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