Wieder einmal gibt es eine Initiative zur Verbesserung der Zahlungsmoral. Die Länder Sachsen und Thüringen haben Anfang März 2002 im Bundesrat (BR-DR 141/02) eine Initiative für ein Gesetzespaket zur Sicherung von Arbeitsplätzen durch Verbesserung der Zahlungsmoral eingebracht.
Insbesondere kleinere und mittelständische Unternehmen sollen dadurch vor Zahlungsausfällen geschützt werden. Der Entwurf sieht u.a. eine Verbesserung der Rechtstellung der Subunternehmer durch Einräumung eines gesetzlichen Forderungspfandrechtes sowie die Erweiterung des Anwendungsbereiches der Bauhandwerkersicherungshypothek vor. Außerdem soll ein gesetzlicher Eigentumsvorbehalt des Bauunternehmers an dem eingebauten Material eingeführt werden. Säumigen Schuldnern soll es erschwert werden, sich einen sogenannten Justizkredit zu verschaffen. Dazu sollen die erstinstanzlichen Gerichte ein gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbares Voraburteil erlassen, wenn auf Grund der Verhandlung und Beweiserhebung in einem ersten Termin bereits eine Beurteilung des Sach- und Streitstandes möglich ist. Für die Gläubiger sollen die Möglichkeiten verbessert werden, über einen Wohnortwechsel des Schuldners Auskunft zu erlangen. Solche Auskünfte sollen zukünftig bei einer Vielzahl von Behörden einholbar sein. Als letztes Mittel soll es dann auch die Möglichkeit einer Ausschreibung in den Fahndungshilfsmitteln der Polizei geben.
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