Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages bei Schwangerschaft

VonHagen Döhl

Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages bei Schwangerschaft

Das Kündigungsverbot für Schwangere gilt auch für befristete Arbeitsverträge. Die Nichterneuerung eines befristeten Arbeitsvertrages zum Zeitpunkt seiner regulären Beendigung steht einer Kündigung nicht gleich und verstößt als solches nicht gegen Europäisches Gemeinschaftsrecht.

Weigert sich aber ein Arbeitgeber, eine für die betreffende Tätigkeit für geeignet gehaltene Arbeitnehmerin einzustellen, weil sie schwanger ist, kann die Nichterneuerung eines Arbeitsverhältnisses als Einstellungsverweigerung angesehen werden, die dann eine unmittelbare Diskriminierung auf Grund des Geschlechts darstellt.
(EuGH 4.10.2001 – Rs.C-438/99)

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