Nachtzuschläge bei Betriebsratstätigkeit in der Tagschicht

VonHagen Döhl

Nachtzuschläge bei Betriebsratstätigkeit in der Tagschicht

Das LArbG Köln hat entschieden, dass Betriebsratsmitglieder – auch ohne nachts zu arbeiten – Nachtzuschläge erhalten, wenn vergleichbare Arbeitnehmer für ihre Arbeit Nachtzuschläge erhalten haben und das Betriebsratsmitglied ohne die Übernahme der Betriebsratstätigkeit ebenso in der Nacht gearbeitet hätte.
(Landesarbeitsgericht Köln  28.01.2014   12 Sa 682/13)

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