Motorjacht als Hausrat

VonHagen Döhl

Motorjacht als Hausrat

Eine Motorjacht im Wert von 42.000,00 € gehört zum Hausrat, wenn sie der Freizeit- und Urlaubsgestaltung der Familie gewidmet ist und nicht ausschließlich den persönlichen Interessen eines der Eheleute dient.
(OLG Dresden, Beschluss v. 25.3.2003 – 10 ARf 2/03)

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