Modernisierung: Mieterhöhung bei Eigentumswechsel

VonHagen Döhl

Modernisierung: Mieterhöhung bei Eigentumswechsel

Der Erwerber eines Grundstückes der nach § 571 Abs. 1 BGB in das Mietverhältnis eingetreten ist, kann den Mietzins nach durchgeführter Modernisierung nach § 3 Abs. 1 MHG erhöhen, wenn die Modernisierungsarbeiten vom Veräußerer und ehemaligen Vermieter veranlasst worden sind, mit ihrer Ausführung vor Eigentumswechsel begonnen worden ist und diese nach Eintritt des Erwerbers in das Mietverhältnis abgeschlossen worden sind. Das Kammergericht hat mit dieser Entscheidung klargestellt, dass das maßgebliche Kriterium für die Rechte aus § 3 Abs. 1 MHG das Eigentum ist, es also darauf ankommt, wer im Zeitpunkt der Fertigstellung der Modernisierung Eigentümer ist.
(KG Beschl. v. 8.5.2000 – 8 RE-Miet 2505/00)

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort