Mindestgröße für Eignungsprüfung bei Bundespolizei stellt Diskriminierung kleiner Menschen dar

VonHagen Döhl

Mindestgröße für Eignungsprüfung bei Bundespolizei stellt Diskriminierung kleiner Menschen dar

Das VG Schleswig hat entschieden, dass Anspruch auf Entschädigung besteht, wenn wegen zu geringer Körpergröße ein Ausschluss von dem Eignungsprüfungsverfahren der Bundespolizei stattfindet.
(Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht  m 26.03.2015   12 A 120/14)

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