Abschlagsrechnungen sind im VOB-Vertrag zu 100% zu bezahlen

VonHagen Döhl

Abschlagsrechnungen sind im VOB-Vertrag zu 100% zu bezahlen

Im VOB-Vertrag hat der Auftragnehmer Anspruch auf Abschlagszahlungen für die von ihm vertragsgemäß erbrachten Leistungen in Höhe des vertragsmäßig vereinbarten Werts dieser Leistungen. Nach der VOB/B hat also eine volle Bezahlung der nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen zu erfolgen, also grundsätzlich zu 100% und nicht zu 90% oder weniger. Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers enthaltene Klausel, wonach geringere Abschlagszahlungen zu leisten sind (z.B. in Höhe von 90%), benachteiligt den Auftragnehmer nach Ansicht des OLG Düsseldorf deshalb unangemessen und ist unwirksam.
(OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.11.2014 – 21 U 172/12)

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