Mietminderung bei Strahlenbelastung?

VonHagen Döhl

Mietminderung bei Strahlenbelastung?

Eine Mietminderung aufgrund der Strahlenbelastung durch eine Mobilfunksendeanlage kommt nur in Betracht, wenn die Grenzwerte der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) überschritten werden.

Ein Mieter hatte wegen Strahlenbelastung durch eine Mobilfunkantenne auf einem Nachbarhaus eine Mietminderung verlangt. Gemäß § 536 BGB sind Mieter zur Minderung berechtigt, wenn die „Tauglichkeit der Mietsache zu ihrem vertragsgemäßen Gebrauch“ beeinträchtigt wird. Eine solche Beeinträchtigung kann auch auf Strahlenbelastung beruhen.
Das Landgericht Frankfurt a.M. wies die Berufung des Mieters jedoch zurück, weil er eine Überschreitung der Grenzwerte der 26. BImSchV nicht nachweisen konnte. Ein vom Gericht eingeholtes Sachverständigengutachten ergab, dass die gemessenen Strahlenwerte nur zwischen 9 bis 19 Prozent des zulässigen Grenzwertes erreichten.
(LG Frankfurt a. M. – Az.: 2-11 S 272/01)

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